Leitung – Struktur – Karte
Hier gelangen Sie zur interaktiven Kirchenlandkarte der EKD mit Informationen zu Kirchengebäuden und Gemeinden aus Anhalt.
29.770 (Stand: 31.12.2019) evangelische Gemeindeglieder leben in Anhalt in 138 selbstständigen Kirchengemeinden. Sie sind in den fünf Kirchenkreisen Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Kirchengemeinden und die Landeskirche, nicht jedoch die Kirchenkreise. Zurzeit sind in den Gemeinden rund 55 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 40 hauptamtliche Mitarbeitende im Verkündigungsdienst, d. h. Gemeindepädagoginnen, Jugendmitarbeiter und Kirchenmusiker beschäftigt.
Verfassung der Landeskirche – pdf
Leitungsgremien
Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und die Kirchenleitung. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht in den Kirchenkreisen üben im landeskirchlichen Auftrag die Kreisoberpfarrer aus. Sie werden für acht Jahre berufen. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt.
Die Landessynode
Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen.
Präsidium der Synode
Präses
Beisitzer
Pfarrer Andreas Müller
Beisitzerin
Der Landeskirchenrat
Dem Landeskirchenrat gehören der Kirchenpräsident und zwei Oberkirchenräte / Oberkirchenrätinnen an. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident. Er vertritt als Leitender Geistlicher auch die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Der Landeskirchenrat vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr.
Kirchenpräsident Joachim Liebig
Biografie
Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius
Biografie
Juristischer Oberkirchenrat: vakant
Die Kirchenleitung
Der Kirchenleitung gehören die Mitglieder des Landeskirchenrates an sowie das Präsidium der Landessynode (Präses und zwei Beisitzer) und zwei von der Landessynode gewählte Landessynodale. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident, sein Stellvertreter ist der Präses der Synode.
- Von der Synode gewählte Mitglieder
- Ullrich Hahn
- Olaf Stork