Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen
Hochzeiten und Taufen sollen verschoben werden.
Trauerfeiern können nur im kleinen Kreis (bis 10 Menschen) und am Grab stattfinden, also nicht in geschlossenen Räumen. Die Evangelische Kirche setzt sich auf Bundes- und Länderebene dafür ein, dass das auch möglich sein soll, wenn allgemeine Ausgangssperren verhängt werden. Dies gilt auch für nicht-kirchliche Trauerfeiern auf kirchlichen Friedhöfen. Solange staatliche Verordnungen nichts anderes vorgeben, entscheiden über die Durchführung von Trauerfeiern auf kirchlichem Boden weiterhin die Gemeindekirchenräte. Bestattungsinstitute und Trauergesellschaften müssen durch die Kirchengemeinden schnell und deutlich über die aktuelle Situation informiert werden.